Beglaubigte Übersetzungen
Rechtsgültige Übersetzungen für Behörden und Gerichte
Sie müssen offizielle Dokumente im Ausland einreichen oder bei einer deutschen Behörde vorlegen?
Dann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung.
Was bedeutet beglaubigt?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt.
Mit Stempel und Unterschrift bestätigt er, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich korrekt mit dem Original übereinstimmt.
Nur die unterschriebene Originalfassung ist rechtsgültig.
Wann ist sie erforderlich?
Zum Beispiel bei:
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Verträgen
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Urkunden und Zeugnissen
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Handelsregisterauszügen
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Gerichtsunterlagen
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Einwanderungs- oder Arbeitsdokumenten
Immer dann, wenn Behörden oder offizielle Stellen eine rechtsgültige Übersetzung verlangen.
Wichtiger Hinweis
Sie erhalten eine digitale Kopie zur Ansicht.
Für die Rechtsgültigkeit ist jedoch das unterschriebene Original erforderlich – bitte planen Sie den Postversand ein.
Sie sind unsicher, ob eine Beglaubigung notwendig ist?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Kontaktieren Sie uns unter: info@lexis-languages.de