Beeidigte Übersetzungen

Für amtliche Zwecke beeidigen wir Ihre Übersetzungen in den Handelssprachen.

Die Übersetzungen werden von unseren beeidigten bzw. bestellten Übersetzern angefertigt. In der Beeidigung bestätigen wir die Richtigkeit der Übersetzung mit Beglaubigungsformel, Unterschrift und Stempel.

Sofern Sie Übersetzungen im Ausland benötigen, muss die Beglaubigung unter Umständen noch von einem Notar beurkundet werden.

Für folgende Fälle kann eine beglaubigte Übersetzung verlangt werden:

  • Handelsregisterauszüge
  • (Gesellschafts)verträge
  • Bilanzen
  • Gerichtsurteile
  • Firmenneugründungen
  • Vollmachten
  • ….

Wenn Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne.

Ihr Lexis Languages Team