WeGebAU und ESF
Verschiedene Fördermittel für berufsnahe Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Europäische Union stellen Fördermittel für mittelständische Unternehmen bereit.
Einige Förderungen übernehmen sogar bis zu 100% der Kursgebühren.
Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, wer gefördert wird:
1. Ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer
Das sogenannte WeGebAU Programm der Bundesagentur für Arbeit bietet für ältere sowie gering qualifizierte Arbeitnehmer die Möglichkeit der vollständigen Übernahme der Lehrgangskosten sowie einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Bei der Weiterbildung gering qualifizierter kann darüber hinaus ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt und den Sozialversicherungsbeiträgen gewährt werden.
2. Kurzarbeiter- und Transferkurzarbeitergeldbezieher
Über die ESF Förderung fördert die Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Teilnahme von Kurzarbeiter- und Transferkurzarbeitergeldbeziehern an Qualifizierungsmaßnahmen. Hierfür werden von der Europäischen Union (EU) für die aktuelle Förderperiode 2007 – 2013 Fördermittel in Höhe von insgesamt 165 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sowohl allgemeine als auch spezifische Weiterbildungsmaßnahmen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierungsmaßnahme, der Unternehmensgröße und dem geförderten Personenkreis. Die Grundförderung beträgt für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen 60 Prozent und für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen 25 Prozent der Lehrgangskosten. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 80% erhöht werden. Diese Förderung ist befristet bis 31.03.2012; bis dahin begonnene Maßnahmen können bis 30.09.2012 gefördert werden.
3. Qualifizierte Arbeitnehmer unabhängig vom Lebensalter und der Betriebsgröße
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Förderungsmöglichkeiten für beschäftigte Arbeitnehmer erweitert. Nunmehr können auch diese Mitarbeiter durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Für Neuanträge ist diese Förderung leider zum 31.12.2010 ausgelaufen. Es werden bis Ende 2011 nur noch Maßnahmen gefördert, die vor diesem Datum begonnen wurden.
Nutzen Sie diese Förderungen
Wie Sie diese Förderung für Ihr Unternehmen nutzen können erfahren Sie hier
Wir informieren Sie gerne detailliert und persönlich über die Bedingungen dieser Förderung und schicken Ihnen auf Wunsch auch gerne weitere Informationen zu. Sprechen Sie uns doch bitte einfach an.
Ihr Lexis Languages Team