Bildungsscheck NRW
Beschäftitge und Unternehmen in NRW profitieren von dieser Förderung.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Bildungsscheck NRW die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden bis zu 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro pro Bildungsscheck. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten unter Berücksichtigung der besonderen Beschäftigtengruppe (z. B. un- und angelernte Mitarbeiter, ältere Beschäftigte ab 50 Jahre, befristet Beschäftigte sowie Berufsrückkehrer). Die Mitarbeiter der besonderen Beschäftigtengruppe müssen bevorzugt gefördert werden, erst nach deren Berücksichtigung können Bildungsschecks für übrige Fachkräfte beantragt werden
Ausnahme: Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten, die nicht zu einer besonderen Beschäftigungsgruppe gehören. Voraussetzung ist, dass die Personen im laufenden und vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben.
Eine wesentliche Änderung gibt es im individuellen Zugang:
Die Mitarbeiterzahl des Arbeitgeberunternehmens ist nicht mehr relevant. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind jedoch weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.
Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrer und Existenzgründerinnen bzw. Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren nach Gründung) zur Verfügung.
Die Bedingungen für dieses Fördermittel ändern sich des öfteren.
Wie Sie diese Förderung für Ihr Unternehmen nutzen können erfahren Sie hier.
Wir informieren Sie gerne detailliert und persönlich über die Bedingungen dieser Förderung und schicken Ihnen auf Wunsch auch gerne weitere Informationen zu. Sprechen Sie uns doch bitte einfach an.
Ihr Lexis Languages Team